In Deutschland regelt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) die Anforderungen an die Erste Hilfe am Arbeitsplatz. Gemäß § 10 dieser Verordnung müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Betrieben Ersthelferinnen und Ersthelfer bestellen. Die genauen Anforderungen und die Anzahl der erforderlichen Ersthelferinnen und Ersthelfer hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Größe des Betriebs, die Art der Tätigkeiten, die Anzahl der Beschäftigten und die Gefahren am Arbeitsplatz.
Grundsätzlich gilt, dass in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten oder in Betrieben, in denen besondere Gefahren bestehen (z.B. Baustellen, Produktionsstätten, Chemiewerke), mindestens eine Ersthelferin oder ein Ersthelfer pro 20 Beschäftigten oder pro angefangene 20 Beschäftigte vorhanden sein muss. Diese Anforderung kann je nach Bundesland und den spezifischen Vorschriften variieren, aber sie dient als allgemeine Richtlinie.
Die Ersthelferinnen und Ersthelfer müssen über eine spezielle Erste-Hilfe-Ausbildung verfügen, die üblicherweise durch anerkannte Organisationen wie das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Johanniter-Unfall-Hilfe oder das Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) durchgeführt wird. Die Ausbildung umfasst typischerweise Themen wie lebensrettende Sofortmaßnahmen, Wundversorgung, stabilisierende Lagerung und Notfallmanagement.
Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Ersthelferinnen und Ersthelfer regelmäßig an Erste-Hilfe-Kursen teilnehmen, um ihre Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem neuesten Stand zu halten. Zusätzlich sollten sie über die notwendige Ausrüstung und Materialien verfügen, um im Notfall angemessen reagieren zu können, wie z.B. Erste-Hilfe-Kästen und Defibrillatoren (falls erforderlich).
Die genauen Anforderungen und Richtlinien zur Bestellung von Ersthelferinnen und Ersthelfern können je nach Land oder Region unterschiedlich sein. Daher ist es ratsam, sich mit den lokalen Gesetzen und Vorschriften vertraut zu machen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.