Verkaufswaagen im Gastronomiebereich



Verkaufswaagen

Hier erfahren Sie, was man beim Einkauf von Waagen berücksichtigen sollte.

Vor dem Kauf sollten Sie sich überlegen, was für eine Waage Sie benötigen. Wenn Sie über diese Waage an Kunden verkaufen möchten, muss die Waage geeicht sein, d.h. die Waage muss vom Eichamt geeicht worden sein oder bei einer neuen Waage muss diese vom Hersteller oder Importeur erstgeeicht sein.

Zu erkennen ist eine geeichte Waage am Eichsiegel des Eichamtes mit der

Jahreszahl, bis wann die Eichung gültig ist. 


Bei der Ersteichung vom Hersteller gibt es kein Eichsiegel sondern eine Kennzeichnung mit einem "CE"-Zeichen mit der Jahreszahl, in dem die Eichung stattfand, der Nummer des Eichbeauftragtem sowie einem "M" auf grünem Grund. 

Verkaufen Sie bitte nicht über eine ungeeichte Waage, z.B. eine Haushaltswaage. Das gibt nur Probleme mit dem Eichamt (auch die Konkurrenz schläft nicht)! 


Die Eichung ist bei Handelswaagen in der Regel 2 volle Kalenderjahre gültig, d.h. wenn die Waage im Jahre 2006 geeicht wurde ist die nächste Eichung im Jahre 2008 fällig. Die Eichung selber kann zu einem beliebigen Zeitpunkt ausgeführt werden          ( irgendwann zwischen dem 1.1 und 31.12.). Passen Sie aber bitte auf, dass die Eichung nicht abläuft, um Ärger mit dem Eichamt zu vermeiden.

Sie brauchen also eine geeichte Waage? Dann müssen Sie sich überlegen, was Sie verkaufen möchten und welche Waage Sie dazu brauchen.


Eichfähige Ladenwaagen gibt es in der Regel in folgenden Ausführungen:

3kg Höchstlast mit 1g Teilung

6kg Höchstlast mit 2g Teilung

15 kg Höchstlast mit 5g Teilung

30kg Höchstlast mit 10g Teilung

Da Ladenwaagen Waagen der Klasse III sind (laut Eichgesetz), haben diese immer 3000 Teile (z.B. 30kg : 10g = 3000).

Zudem gibt es noch sogenannte Zweibereichswaagen. Diese wiegen z.B. bis 3kg Last mit 1g Teilung und über 3 bis 6 kg Last mit 2g Teilung.


Sollten Sie andere Waagen, z.B. mit 30kg Höchslast und 2g Teilung angeboten bekommen, sollten Sie gut aufpassen. Diese Waagen sind nicht eichfähig!! Solche Waagen dürfen Sie zu Hause für privat verwenden, wenn Sie aber eine solche Waage zum Verkauf nutzen ist Ärger mit dem Eichamt und hohe Kosten durch Bußgelder vorprogrammiert.

Die Waage muss auch zu den zu verkaufenden Produkten passen.

Es ist z.B. nicht sinnvoll Käse an Endverbraucher mit einer 30kg Waage zu verkaufen. Dafür ist diese Waage einfach zu ungenau. Wenn Sie aber Kartoffeln in großen Gebinden verkaufen, ist dies die richtige Waage.

 

Als Richtwerte könnte man angeben (ohne Gewähr):

3kg/6kg Höchslast     : für Kaffee, Tee, Gewürze, Fleisch und Wurst.

6kg Höchstlast           : für Obst und Gemüse, Fleisch und Wurstwaren

15kg Höchslast          : für Obst und Gemüse bei Abgabe in überwiegend größern Mengen

30kg Höchstlast         : kaum in Gebrauch, allenfalls für Kartoffel u.ä. in großen Gebinden

Am besten rufen Sie vor dem Kauf bei Ihrem Eichamt oder einem Waagenfachbetrieb an und schildern was Sie vorhaben. Dort werden Sie kompetent beraten und erleben hoffentlich keine bösen Überraschungen nach dem Kauf.

 


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