Gastro- Betrieb auf machen

So geht es


Gastro- Betrieb eröffnen

Existenzgründer die einen eigenen gastronomischen Betrieb aufmachen wollen, müssen viele bürokratische Hürden überwinden. Eine Gewerbeanmeldung reicht nicht aus um. Gaststätten und Hotels sind erlaubnispflichtige Gewerbe. Daher müssen die Gastor-Besitzer die Verordnung über den Betrieb von Gaststätten berücksichtigen. 

 

Sehr wichtig ist, dass man schon vor der Eröffnung des neuen Betriebes zum Wirtschafts- und Ordnungsamt geht. Nebenbei empfehlen Experten sich eine Fördermittelberatung Unternehmen einzuholen. 

 

Bei dem Ordnungsamt bekommt der Existenzgründer die Erlaubnis nach 

nach § 2 GastG, die sogenannte Konzession. Damit diese Konzession erteilt werden kann, muss man entsprechende Nachweise über die persönliche und fachliche Eignung einreichen. Darüber hinaus gibt es einige bestimmte Voraussetzungen, die man für die Führung eines Gastro Betriebes erfüllen muss. Ohne die Konzession darf man übrigens keinen Gastro Betrieb aufmachen. 

Für die Erteilung der Konzession muss weiterhin ein Nachweis der persönlichen Eignung erfolgen.

 

Dazu muss der Existenzgründer folgende Dokumente einreichen:

 

  • Ein polizeiliches Führungszeugnis, welches das Einwohnermeldeamt ausstellen kann
  • Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt - Ein Nachweis dass man aus einer    früheren selbstständigen Tätigkeit keine Schulden hat
  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes, dass man am Infektionsschutzgesetz teilgenommen hat. 

 

Nachweis über die fachliche Eignung

 

Die fachliche Eignung bekommt man durch eine Unterrichtung. Diese ist in §4 GastG festgelegt. Diese Unterrichtungen werden von der Industrie- und Handelskammer organisiert. Sie kostet 50 Euro. Wenn man eine Ausbildung in einem gastronomischen Beruf hat, muss man diese Gebühren nicht zahlen. In diesem Fall sollte man die IHK kontaktieren um eine Freistellungsbescheinigung zu bekommen. 

 

 

Weitere Voraussetzungen

 

Gastro-Existenzgründer müssen weiterhin einen Miet- oder Kauvertrag vorweisen. Gleichzeitig müssen diese Personen den Nachweis erbringen, dass die Räumlichkeiten nutzungsfähig sind. Für diesen Zweck können Grundrisse oder Zeichnungen der Betriebsräume eingereicht werden. 

Gut zu wissen ist, dass nicht jeder Gastronom eine Konzession braucht. Seit dem 1. Juli 2005 gibt es ein Gaststättengesetz, welches Betriebe davon befreit. Diese Betriebe dürfen nur alkoholfreie Getränke und unentgeltliche Kostproben anbieten. 

 

Die Bundesregierung plant angeblich diese Erlaubnispflicht für Gastrobesitzer komplett aufzuheben. Das Gaststättengesetz und die Erlaubnispflicht würden dann abgeschafft werden. 

 

 

Gastro-Betrieb einrichten

 

Die richtige Einrichtung spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Existenzgründer sollten dazu in spezielle Shops für Gastromöbel hereinschauen. Dadurch können sie in ihrem Betrieb eine willkommene Atmosphäre schaffen und mehr Kunden bekommen.